Der nachfolgende Link erklärt die " sehr wichtige Verfahrensnorm " des Deutschen Gesetzgebers vom Jahre 2006, die die 3 Richterinnen, und auch die 3 Richter beim EGMR in Straßbourg " vorsätzlich ignorierten, " und mich " dadurch bettelarm machten, " mit der " vorsätzlich rechtsbeugerischen, " und auch mit der " vorsätzlich konventionsverletzenden Handlungsweise " bei meiner, für mich " so sehr existenziell wichtigen Menschenrechtsbeschwerde " im Jahre 2013, 2014 und jetzt 2017 ! Der Jahrhundert- Justizskandal !!!

 

https://www.juraforum.de/gesetze/zpo/580-restitutionsklage


Wegen den "5 vorsätzlichen Rechtbeugerinnen, und auch wegen den 10 vorsätzlichen Rechtsbeugern " bei den Gerichten national und auch international bin ich jetzt " bettelarm, "

deswegen bin ich jetzt auch " sehr hoch verschuldet, " und deswegen droht mir demnächst auch noch die " Obdachlosigkeit " !!!

Mein Name ist Horst Glanzer und ich wurde zum Jahrhundert-Justizskandal gemacht!

Die Deutsche Richterin beim EGMR in Straßburg Frau Prof. Dr. Dr. h. c. Angelika Nußberger, sowie die Ukrainische Richterin Frau Ganna Yudkivska, und sowie auch der Französische Richter Herr Andre Potocki versperrten mir " vorsätzlich " den Weg zu meinem " Wiederaufnahmeverfahren, " nach dem § 580 Nr. 8 ZPO beim LG Regensburg , indem die 3 Herrschaften die Deutsche Gesetzgebung vom Jahre 2006 " vorsätzlich ignorierten und somit verletzten !!!

 

Die 3 Herrschaften hatten mir den Weg zum Landgericht nach Regensburg, nach dem § 580 Nr. 8 ZPO " vorsätzlich versperrt " !!!

 

Die " vorsätzliche rechtsbeugerische, und auch die vorsätzlich konventionsverletzende Handlungsweise, " die die Deutsche Richterin Frau Prof. Dr. Dr. h. c, Angelika Nußberger, sowie die Ukrainische Richterin Frau Ganna Yudkivska, und sowie auch der Französische Richter Herr Andre Potocki bei meiner, für mich " so sehr existenziell wichtigen Menschenrechtbeschwerde angewandt hatten, das kostete mir schließlich und letztendlich meine " komplette Existenz " !!! 

 

Die 3 Herrschaften machten mich " vorsätzlich " zum "  Bettler "  !!! 

 

Obwohl die damalige Bundesjustizministerin und auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages " extra " noch die Deutsche Richterin Frau Prof. Dr. Dr. h. c. Angelika Nußberger " ausdrücklichst " darauf hingewiesen hatten, dass mir der " totale Existenzverlust " entsteht durch die nicht " zulässige Zurückweisung " meiner Beschwerde beim EGMR in Straßburg, " bügelten " mich trotzdem die Deutsche Richterin Frau Prof. Dr. Dr. h. c. Angelika Nußberger mit ihrer  Ukrainischen Richterkollegin Frau Ganna Yudkivska, und auch mit ihrem Französischen Richterkollegen Herrn Andre Potocki beim EGMR " ohne Rücksicht auf Verluste " zweimal ab !!!

 

Sie belächelte sogar meinen " sehr spektakulären Fall " bei einem damaligen, und einem namhaften Deutschen Bundespolitiker bei einem Treffen in Straßbourg !!!

 

Charakterloser und respektloser geht es ja wohl nicht mehr ???

 

Das Gesetz vom Deutschen Gesetzgeber mit der Rechtskraft vom 27. Oktober 2011, BGBl Teil I Nr. 53 Seite 2082, den neu geschaffenen § 522 ZPO hatten die 3 Herrschaften ebenfalls " vorsätzlich gebrochen," indem die 3 Herrschaften den von mir " persönlichst initiierten " und " den neu geschaffenen § 522 ZPO vorsätzlich ignorierten, " und den  " neu geschaffenen § 522 ZPO " bei meiner, für mich " so sehr existenziell wichtigen Menschenrechtsbeschwerde Glanzer/Deutschland mit der Nummer 70432/10 vom 28. November 2010, dann im Jahre 2013 und 2014 nicht angewendet hatten, und mich somit " rücksichtslos, " sogar zweimal " vorsätzlich rechtsbeugerisch, " und auch noch zusätzlich " vorsätzlich konventionsverletzend " zu " Unrecht " zurückgewiesen hatten !!! 




Die Deutsche Richterin beim EGMR Frau Prof. Dr. Dr. h. c. Angelika Nußberger beugte " vorsätzlich " das Deutsche Recht, Sie hatte zudem auch noch das Deutsche Gesetz,"( BGBl Teil I Nr. 53 Seite 2082 ) vorsätzlich ignoriert, " dass ich im Jahre 2011 " für die 82 Millionen rechtschaffenen, und für die rechtsuchenden Bundesbürgerinnen und Bundesbürger geschaffen hatte !!!

Ausserdem ignorierte und verletzte Sie auch noch " vorsätzlich " den Artikel 45 Abs. 1 der EMRK, indem Sie mir " sogar zweimal " meine Beschwerde mit der Beschwerdenummer 70432/10 Glanzer / Deutschland zu " Unrecht " als unzulässig zurückgewiesen hatte, obwohl der Artikel 45 Abs. 1 " zwingend " vorschreibt, dass unzulässige Zurückweisungsbeschlüsse  " begründet " werden müssen !!!


Nicht nur die Deutsche Richterin Frau Prof. Dr. Dr. h. c. Angelika Nußberger, mit ihrer Richterkollegin der Ukrainischen Richterin Frau Ganna Yudkivska und ihrem Richterkollegen den Französischen Richter Herrn Andre Potocki bei der 5. Sektion beim EGMR in Straßbourg hatten mich " ohne Rücksicht auf Verluste " zu " Unrecht zurückgewiesen, " sondern auch dann noch die Österreichische Richterin Frau Prof. Dr. Gabriele Kucsko - Stadlamayer zusammen mit ihren beiden Richterkollegen, der Norwegische Richter Herr Erik Mose und der Bulgarische Richter Herr Yonko Grozev hatten mich mit meiner für mich " so sehr existentiell wichtigen Menschenrechtsbeschwerde,"  Glanzer/Deutschland 58410/17 vom 07. August 2017 " ohne Rücksicht auf Verluste vorsätzlich rechtsbrecherisch, vorsätzlich rechtsbeugerisch und auch vorsätzlich konventionsverletzend " zu " Unrecht zurückgewiesen " !!!

 

Die Konventionsartikel 6 das " faire Verfahren, " und der Artikel 45 Abs.1 der EMRK - Vorschriften hatten die 6 " vorsätzlichen Existenzvernichter " bei meinen für mich " so sehr existentiell wichtigen Menschenrechtsbeschwerden " nicht angewendet !!!

 

Keiner der 6 " vorsätzlich handelnden Richterinnen und Richter " haftet für die " äusserst sehr kriminellen Handlungsweisen " !!!